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Neureuter Straße 5-7

76185 Karlsruhe

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ninja World Karlsruhe

1. Nutzungsvereinbarung / Leistungsumfang / Mitgliedschaft / Vertragsgegenstand

Mit dem Erwerb einer Ninja World Karlsruhe Mitgliedschaft, eines Probetrainings, einer Tageskarte, einer 5er-Karte, einer 10er-Karte oder eines Personaltrainings kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande.

Nach Zahlungseingang können die Leistungen von Ninja World Karlsruhe im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Eine Mitgliedschaft, Probetraining, Tageskarte, 5er-Karte oder einer 10er-Karte berechtigen das Training bei Ninja World Karlsruhe im vereinbarten Umfang.

Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Onlineanmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich.

Die Kurszeiten werden auf der Internetseite https://ninja-world.eu und in dem von Ninja World Karlsruhe angebotenen Online-Buchungssystem aktuell bekannt gegeben.

Das noch offene Stundenkontingent einer 10er Karte verfällt 12 Monate nach Kaufdatum.

Personaltrainings können nur persönlich und in den Zeiten vereinbart werden, in denen keine Gruppentrainings stattfinden.

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit Ninja World Karlsruhe möglich.

Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich.

Ein Downgrade auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) möglich.

1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Der Leistungsempfänger ermächtigt Ninja World Karlsruhe die Beiträge, vom Bankkonto per Lastschrift einzuziehen. Wahlweise kann die Bezahlung auch in bar oder durch die Nutzung des von Ninja World Karlsruhe angebotenen Zahlungssystems erfolgen.

Ist das Konto des Leistungsempfängers zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt und ist dadurch eine Abbuchung nicht möglich, ist Ninja World Karlsruhe dazu berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

2. Training

Zu den Trainingseinheiten meldet sich der Kunde jeweils per Email unter info@ninja-world.eu oder in dem von Ninja World Karlsruhe angebotenen Online-Buchungssystem auf https://ninja-world.eu selbst an.

Alle Trainingseinheiten dauern ca. eine Stunde und werden unter Anleitung von mindestens einem Trainer in Gruppen durchgeführt.

Im „Freien Training" findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt. Es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht.

3. Stornierung

Gruppentrainingtermine können bis 4 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, bzw. erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Training, so wird eine Summe in Höhe von 5,00 Euro zur monatlichen Rechnung hinzugefügt.

Werden innerhalb eines Monats 3 gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält es sich Ninja World Karlsruhe vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Verbuchungen des Kunden zu löschen. Dem Kunden bleibt es frei, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.

Personaltraining-Termine können bis zu 12 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkonto automatisch wieder gutgeschrieben. Bei späterer Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.

4. Gesundheitliche Voraussetzung

Ninja World Karlsruhe empfiehlt allen Personen, die die Leistungen von Ninja World Karlsruhe nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Schaden und/oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen.

Der Kunde sichert zu, gesund und sporttauglich zu sein und wird an jedem Training eigenverantwortlich teilnehmen.

Sollte sich der Kunde während des Trainings verletzen oder sollte ihm in irgendeiner Form unwohl sein, wird er den Trainer unverzüglich darüber informieren.

5. Krankheit, Umzug, Ausfallzeiten

Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer, infolge Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst, kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Sportunfähigkeit zu stellen.

Bei Umzug in eine andere Stadt kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

Das Pausieren von Verträgen aufgrund von Auslandssemestern ist nach Vorlage des Universitätseinschreiben möglich. Die Pause gilt für das angegebene Semester.

Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats vor Beginn zu stellen.

6. Haftung

Die Haftung von Ninja World Karlsruhe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beschränkt.

Ninja World Karlsruhe haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo (= Verschulden bei Vertragsschluss) – ausgeschlossen.

Für selbstverschuldete Unfälle haftet der Vertragspartner.

Ninja World Karlsruhe haftet nicht für Verletzungen und Schäden, die dem Kunden durch andere Kunden oder Dritte zugefügt werden. Die laufende Überwachung seines Gesundheitszustandes ist Sache des Vertragspartners.

Verletzungen und Erkrankungen, die der Vertragspartner bei Nutzung des Equipments und der Einrichtung von Ninja World Karlsruhe erleidet, fallen in die eigene Verantwortung des Vertragspartners, es sei denn, eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Ninja World Karlsruhe ist Ursache hierfür. Dies gilt insbesondere, soweit Schäden auf Fehleinschätzung der eigenen körperlichen Belastbarkeit oder selbstverschuldete Unfälle zurückgehen.

Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen.

Eltern haften für ihre Kinder!

Um die Sicherheit der Kinder, sowie der trainierenden Mitglieder zu gewährleisten, ist es ausschließlich die Aufgabe der Eltern vom Beginn bis zum Ende der Stunde, ihre Baby's im Laufstall und ihre Kinder von der Trainingsfläche fern zu halten.

Die Trainer haben keine Aufsichtspflicht.

Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

7. Datenschutz

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Ninja World Karlsruhe personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass erstelltes Bild und Tonmaterial, auf dem er zu sehen und/oder zu hören ist, von Ninja World Karlsruhe für eigene Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden darf, z.B. auf der eigenen Internetseite oder auf Facebook.

Falls kein Einverständnis von Seiten des Kunden erwünscht ist, streicht der Kunde diesen Absatz durch.

8. Sonstiges / Formvorschrift

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich dann bemühen, eine Lösung zu finden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck dieses Vertrages Rechnung trägt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag haben keine Gültigkeit.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Karlsruhe, November 2020
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Tilda